Baulohn Gemeinsam die Herausforderungen der Baubranche meistern

Baulohn: die Lohnbuchhaltung der Baubranche


Gerade in der Baubranche hängen Erträge stark mit der schwankenden Auftragslage aber beispielsweise auch mit der Witterung zusammen. Der Baulohn stellt in diesem Fall sicher, dass die Lohneinbußen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Einhergehen somit aber auch viele gesetzliche Regelungen, welche bei der Lohnbuchhaltung überblickt und angewendet werden müssen.

Baulohnabrechnung Besonderheiten

  • Meldung an die Sozialkassen des Baugewerbes (z.B. GaLaBau, LAK, SOKABau, etc.)
  • Erstellung von Sofortmeldungen
  • Saison-Kurzarbeitergeld (KUG)
  • Führung von Arbeitszeitkonten und Kalendariumserfassung

Baulohnabrechnung: wetterfest abrechnen mit der Steuerberatung Klein in St. Ingbert und Landstuhl


Aufgrund der zahlreich zu beachtenden Sonderfällen, stellt die Lohnbuchhaltung für die Baubranche einen unbeliebten Zusatzaufwand dar, welcher Sie unnötig Zeit und Nerven kostet. Daher überlassen Sie uns die professionelle Erledigung der Baulohnabrechnung Ihres Unternehmens und fokussieren Sie sich auf das Kerngeschäft.

Baulohn: unsere Leistungen

  • Erstanträge beim Arbeitsamt wegen witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Arbeitsausfalls
  • Anträge auf Kurzarbeitergeld
  • Anträge auf Erstattung Mehraufwandswintergeld
  • Anträge auf Überbrückungsgeld
  • Korrespondenz und Wertabgleich mit der SOKA-Bau
  • Führung von Arbeitszeitkonten
  • Abwicklung betrieblicher Sonderzahlungen

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